Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Maßgebende Bedingungen und Geltungsbereich

Für sämtliche unserer Angebote, Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen und etwaige sonstige individuelle Vereinbarungen.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
Diese AGB gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die Erbringung von IT-Dienstleistungen, Cloud-Services, Telekommunikationslösungen sowie Reparatur- und Serviceleistungen.


2. Angebote, Bestellungen

2.1 Unsere Angebote gelten in allen Teilen freibleibend und unverbindlich. Sofern die Bestellung des Kunden als Angebot gem. § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab Zugang schriftlich oder durch Leistungserbringung annehmen.

2.2 Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen, Abbildungen, Muster, etc.) sowie alle sonstigen Angaben (Maße, Gewicht, etc.) sind unverbindlich und nur annähernd als maß- und gewichtsgetreu anzusehen, es sei denn sie wurden von uns ausdrücklich schriftlich zugesichert.

2.3 Bestellungen, Vereinbarungen und Liefertermine sind erst durch unsere schriftliche Annahme oder Leistungserbringung bindend.

2.4 Bei IT-Projekten und Cloud-Dienstleistungen werden die konkreten Leistungsmerkmale, Service-Level-Vereinbarungen und technischen Spezifikationen in der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder im Einzelvertrag festgelegt. Diese sind Bestandteil des Vertrags.


3. Preise, Zahlung

3.1 Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten werden dem Kunden jeweils gesondert in Rechnung gestellt. Bei wiederkehrenden IT- und Cloud-Dienstleistungen werden die Preise nach der jeweils gültigen Preisliste oder den individuellen Vereinbarungen berechnet.

3.2 Alle Rechnungen sind sofort rein netto fällig. Ein Abzug von Skonto ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung zulässig.

3.3 Ein Kunde, der Verbraucher ist, wird darauf hingewiesen, dass er spätestens dann in Verzug kommt, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet.

3.4 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden, eingehende Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, sind wir berechtigt, eingehende Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.

3.5 Sollte Interesse an einem Lastschriftverfahren bestehen, so muss diesem ein bestimmtes SEPA-Mandat zugrunde liegen. Nähere Informationen erhalten Sie von unseren Mitarbeitern.

3.6 Bei Dienstleistungen mit wiederkehrenden Vergütungen (z.B. Cloud-Services, Hosting, Wartungsverträge) ist die Vergütung jeweils im Voraus fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

 

4. Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

4.1 Liefertermine und Lieferfristen gelten nur als verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

4.2 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist.

4.3 Sofern wir im Verzug sind, ist der Kunde berechtigt, nach einer angemessenen Fristsetzung schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs bleiben unberührt.

4.4 Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an, die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Bei Dienstleistungen geht die Gefahr mit der Bereitstellung der Leistung auf den Kunden über.

4.5 Für den Fall, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt, haben wir die daraus entstehenden Verzögerungen nicht zu vertreten.

4.6 Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.


5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden vor.

5.2 Der Kunde ist berechtigt, über Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verfügen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus einem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware bestehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die uns abgetretenen Forderungen auf seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Bei Vertragswidrigem Verhalten des Kunden insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.


6. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
6.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn und soweit seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Schollmeier anerkannt ist.

6.2 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als seine Gegenforderung auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6.3 Soweit wir Provisionen, Gutschriften oder andere Vergütungsanteile an den Kunden auszahlen, die auf der Vermittlung von Verträgen mit Endkunden beruhen, trägt der Kunde das Risiko der Zahlungsfähigkeit dieser Endkunden. Sollte ein Endkunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen, insbesondere im Fall der Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit, und werden die entsprechenden Beträge von uns oder einem Dritten (z.B. Vodafone, Munical) zurückgefordert, ist der Kunde verpflichtet, die ihm ausgezahlten Beträge anteilig zurückzuerstatten. Der Kunde kann sich von dieser Rückzahlungspflicht befreien, wenn er nachweist, dass uns oder dem Dritten die Realisierung der Forderung gegen den Endkunden zumutbar war oder wir die Realisierung ohne triftigen Grund unterlassen haben.

 

7. Haftung

7.1 Unsere Haftung gleich aus welchem Rechtsgrund ist beschränkt auf Schäden, die wir oder Erfüllungsgehilfen von uns vorsätzlich, grob fahrlässig oder bei der Verletzung von für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentlichen Pflichten leicht fahrlässig herbeigeführt haben. In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen unmittelbaren Schäden, die bei Vertragsschluss vorhersehbar waren.

7.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden, für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

7.3 Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden bleiben unberührt.

7.4 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei Servicetätigkeiten jederzeit ein Verlust von im Gerät gespeicherten Daten des Kunden (Rufnummern, Namen, Dateien, etc.) auftreten kann. Eine Haftung für den Verlust von gespeicherten Daten ist ausgeschlossen, soweit dies nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht.

7.5 Ergänzend gilt für IT-, Cloud- und Telekommunikationsleistungen: Eine Haftung für Schäden aus vorübergehender Nichtverfügbarkeit der bereitgestellten Leistungen, insbesondere aufgrund von Störungen der Internetverbindung, Netzinfrastruktur oder Systemen Dritter, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden durch Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn oder ausgebliebene Kommunikation, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

7.6 Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

8. Gewährleistung
8.1 Besondere Bedingungen für den Kauf und Lieferung von Waren

8.1.1 Die Annahme eines Reparaturauftrages stellt noch keine Anerkenntnis etwaiger Garantieansprüche des Kunden dar.

8.1.2 Bei berechtigten Mängeln kann der Kunde unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte Nacherfüllung gem. § 439 BGB verlangen. Der Kunde hat dabei die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Sache erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden.

8.1.3 Unfrei eingesandte Reklamationsaufträge werden von uns nicht angenommen. Sofern ein berechtigter Mangel vorliegt, werden dem Kunden, der Verbraucher ist, im Rahmen der Nacherfüllung die erforderlichen Transportkosten erstattet.

8.1.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei der Lieferung neuer Sachen zwei Jahre für Verbraucher bzw. ein Jahr für Unternehmer. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr für Verbraucher. Bei Unternehmern ist für gebrauchte Sachen jegliche Gewährleistung ausgeschlossen; wir geben allerdings eine dreimonatige Garantie auf die Funktionsfähigkeit; ausgenommen hiervon sind Akkus. Die Verjährung beginnt mit der Ablieferung bzw. Übergabe der Sache.

8.1.5 Ein Gewährleistungs- oder Garantieanspruch muss unter Vorlage der Ware nebst Zubehör geltend gemacht werden. Ansprüche werden von uns nur anerkannt, wenn der Kunde den maschinengedruckten Originalkaufbeleg, auf dem in leserlicher Form der Name des Händlers, das Kaufdatum und die Seriennummer (15-stellige IMEI-Nummer) aufgeführt sein muss, vorlegt. Gewährleistungs- oder Garantieansprüche bestehen nicht, wenn:

  • der Originalkaufbeleg unleserlich ist, nachträglich geändert wurde oder bezogen auf die oben genannten Angaben handschriftliche Einträge aufweist;
  • die Seriennummer (15-stellige IMEI-Nummer) in oder auf dem Mobilfunkgerät geändert, gelöscht, entfernt oder unleserlich ist;
  • die Ware Schäden aufweist, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung oder sonstige äußere Einflüsse (z. B. Fall, Stoß, Blitz, Feuchtigkeit, Feuer) entstanden sind;
  • die Ware in Verbindung mit Nicht-Original-Zubehör, das vom Hersteller für den Gebrauch mit der Ware nicht ausdrücklich zugelassen ist, verwendet wurde;
  • die vom Hersteller in der Bedienungsanleitung gegebenen Informationen hinsichtlich Einsatzes, Gebrauch oder Wartung der Ware nicht befolgt werden;
  • Eingriffe oder Reparaturen an der Ware durch vom Hersteller hierzu nicht autorisierte Dritte vorgenommen werden.

8.1.6 Die Rechte des Kunden aus einer Herstellergarantie bleiben unberührt.

8.1.7 Sofern kein Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, dem Kunden unsere erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten in Rechnung zu stellen, sofern dem Kunden vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln zur Last fällt. Dies gilt auch für die Reparatur von Garantieschäden, die sich nachträglich als nicht garantiefähig (z.B. Sturz-, Feuchtigkeitsschäden) herausstellen.

8.1.8 Die Rücknahme gelieferter Ware erfolgt stets freiwillig. Auf jeden Fall werden Retouren nur akzeptiert, wenn die Ware originalverpackt, ohne Preisauszeichnungen und ausreichend frankiert an uns zurückgesandt wird. Sofern wir mit der Retoure einverstanden sind, berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10 % des Nettowarenwerts. Wir sind berechtigt, diese Bearbeitungsgebühr bei Erstellung der Gutschrift zu verrechnen.

8.2 Besondere Bedingungen für Service- und Reparaturleistungen:

8.2.1 Wünscht der Kunde einen Kostenvoranschlag, wird die hierfür berechnete Gebühr bei Auftragserteilung vergütet. Stellt sich bei der Reparatur heraus, dass diese nicht ohne eine wesentliche Überschreitung des Kostenvoranschlags durchführbar ist, werden wir den Kunden hiervon unterrichten. Möchte der Kunde in diesem Falle die Reparatur nicht ausführen lassen, können wir einen der geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung verlangen. Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen der Erstellung eines Kostenvoranschlags bereits Eingriffe in das Gerät erforderlich sein können.

8.2.2 Bei berechtigten Mängeln kann der Kunde unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsrechte Nacherfüllung gem. § 635 BGB verlangen. Beim Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde nach seiner Wahl mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht aus der Art der Sache oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.

8.2.3 Verpackungs- und Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Dies gilt nicht für einen Verbraucher, sofern ein berechtigter Mangel vorliegt.

8.2.4 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei Reparaturarbeiten ein Datenverlust auftreten kann. Der Kunde wird ausdrücklich aufgefordert, vor Beginn der Arbeiten eine Sicherung aller auf dem Gerät befindlichen Daten vorzunehmen. Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit dieser nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht.

8.2.5 Nach Abschluss der Reparaturarbeiten hat der Kunde das Gerät innerhalb von 14 Tagen ab Bereitstellungsnachricht abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, Lagerkosten in Höhe von € 1,00 pro Kalendertag zu berechnen.

8.2.6 Holt der Kunde nach erfolgter Reparatur das Gerät nicht ab oder kann ihm dieses nicht zugestellt werden, so werden wir den Kunden noch einmal schriftlich auffordern, das Gerät innerhalb eines Monats bei uns abzuholen oder nach Wahl des Kunden nochmals kostenpflichtig an ihn übersenden. Holt der Kunde nach dieser Aufforderung das Gerät nicht binnen eines Monats ab oder führt der vom Kunden gewünschte Zustellungsversuch nicht zu einem Erfolg, können wir dem Kunden den Verkauf des Geräts wegen unserer Forderung ankündigen. Nach Ablauf eines Monats ab dieser Ankündigung sind wir zu einem freihändigen Verkauf berechtigt. Sollte der Verkaufserlös unsere Forderungen übersteigen, werden wir den Mehrerlös an den Kunden abführen.

8.3 Besondere Bedingungen für IT-, Cloud- und Telekommunikationsdienstleistungen

8.3.1 Für IT-, Cloud- und Telekommunikationsdienstleistungen gelten ergänzend die Bestimmungen dieses Abschnitts.

8.3.2 Gegenstand der Leistungen

Soweit wir Cloud-, Hosting-, IT- oder Telekommunikationsleistungen (z.B. Cloud-Telefonanlagen) erbringen, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung oder dem Einzelvertrag.

8.3.3 Verfügbarkeit

Eine jederzeitige, ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistungen wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Technische Störungen, Wartungsarbeiten oder Ausfälle können insbesondere durch externe Faktoren entstehen. Soweit Verfügbarkeitsgarantien vereinbart wurden, richten sich diese nach den im Einzelvertrag oder der Leistungsbeschreibung festgelegten Service Level Agreements (SLA).

8.3.4 Drittanbieter

Die Leistungen können ganz oder teilweise über Drittnetzwerke und externe Dienstleister erbracht werden. Auf deren Verfügbarkeit und Leistung haben wir keinen direkten Einfluss. Wir werden jedoch den Kunden über relevante Änderungen oder Ausfälle von Drittanbietern unverzüglich informieren, soweit uns dies möglich und zumutbar ist.

8.3.5 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche technische Infrastruktur (insbesondere stabile Internetverbindung, Stromversorgung und geeignete Endgeräte) bereitzustellen und funktionsfähig zu halten. Der Kunde wird seine Zugangsdaten und Passwörter geheim halten und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Der Kunde wird uns unverzüglich informieren, wenn er Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seiner Zugangsdaten hat.

8.3.6 Wartung und Updates

Geplante Wartungsarbeiten können zu vorübergehenden Einschränkungen der Leistung führen. Diese werden – soweit möglich – außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und dem Kunden rechtzeitig angekündigt. Notfallmaßnahmen zur Sicherung des Betriebs oder zur Behebung von Sicherheitslücken können ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden.

8.3.7 Datensicherung

Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten verantwortlich. Soweit wir Backup-Dienste anbieten, wird der Umfang und die Häufigkeit der Datensicherung im Einzelvertrag geregelt. Wir übernehmen keine Haftung für Datenverluste, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.


9. Datenschutz

9.1 Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

9.2 Die Verarbeitung erfolgt zur Vertragsdurchführung, insbesondere zur Abwicklung von Bestellungen, Dienstleistungen und Zahlungen.

9.3 Sofern wir im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten (z.B. bei Cloud- oder Telekommunikationsleistungen), erfolgt dies auf Grundlage eines gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrags gemäß Art. 28 DSGVO, der die Mindestanforderungen des Art. 28 Abs. 3 DSGVO erfüllt.

9.4 Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gemäß den Artikeln 15-21 DSGVO. Bei Fragen zur Datenverarbeitung oder zur Ausübung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an info@schollmeier.de oder senden Sie uns Ihr Anliegen per Post oder Fax.

9.5 Weitere Informationen ergeben sich aus unserer gesonderten Datenschutzerklärung, die Sie unter [Webadresse] einsehen können.


10. IT-, Cloud- und Telekommunikationsleistungen

10.1 Gegenstand

Soweit wir Cloud-, Hosting-, IT- oder Telekommunikationsleistungen (z.B. Cloud-Telefonanlagen) erbringen, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

10.2 Verfügbarkeit

Eine jederzeitige, ununterbrochene Verfügbarkeit der Leistungen wird nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Technische Störungen, Wartungsarbeiten oder Ausfälle können insbesondere durch externe Faktoren entstehen. Soweit Verfügbarkeitsgarantien vereinbart wurden, richten sich diese nach den im Einzelvertrag oder der Leistungsbeschreibung festgelegten Service Level Agreements (SLA).

10.3 Drittanbieter

Die Leistungen können ganz oder teilweise über Drittnetzwerke und externe Dienstleister erbracht werden. Auf deren Verfügbarkeit und Leistung haben wir keinen direkten Einfluss. Wir werden jedoch den Kunden über relevante Änderungen oder Ausfälle von Drittanbietern unverzüglich informieren, soweit uns dies möglich und zumutbar ist.

10.4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche technische Infrastruktur (insbesondere stabile Internetverbindung, Stromversorgung und geeignete Endgeräte) bereitzustellen und funktionsfähig zu halten. Der Kunde wird seine Zugangsdaten und Passwörter geheim halten und nicht an unberechtigte Dritte weitergeben. Der Kunde wird uns unverzüglich informieren, wenn er Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seiner Zugangsdaten hat.

10.5 Wartung

Geplante Wartungsarbeiten können zu vorübergehenden Einschränkungen der Leistung führen. Diese werden – soweit möglich – außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und dem Kunden rechtzeitig angekündigt. Notfallmaßnahmen zur Sicherung des Betriebs oder zur Behebung von Sicherheitslücken können ohne vorherige Ankündigung durchgeführt werden.


11. Schlussbestimmungen

11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen – Mannheim.

11.2 Mündliche Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Dieser Schriftformvorbehalt kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung aufgehoben werden.

11.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.

11.4 Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung so nahe wie möglich kommt.