Allgemeine Geschäftsbedingungen Schollmeier Autofunk e.K.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN-Dienstleistung

 

1. Präambel

1.1. Diese AGB gelten für alle Verträge von Schollmeier Autofunk e.K..Heppenheimer Str. 23, 68309 Mannheim (nachfolgend "Schollmeier.") über Dienstleistungen für Geschäftskunden (Nicht-Verbraucher).
1.2. Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde diese AGB sowie die jeweils gültige,produktspezifische Leistungsbeschreibung und Preisliste an.
1.3. Abweichende AGB des Kunden gelten nicht, auch dann nicht, wenn Schollmeier ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.4. Änderungen dieser AGB, Preisänderungen sowie Änderungen im Leistungsumfang werden vorzeitig angekündigt. Für den Kunden nachteilige Änderungen berechtigen diesen zum Widerspruch, im Falle unzumutbarer Änderungen auch zur Kündigung, wobei der Vertrag nicht vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung beendet werden kann. Das Recht zum(r) Widerspruch/ Kündigung erlischt, wenn es nicht innerhalb von 4 Wochen nach Benachrichtigung ausgeübt wird. Das Recht zum(r) Widerspruch/ Kündigung besteht nicht, wenn die Änderungen auf gesetzlichen, richterlichen oder behördlichen Vorgaben beruhen (z.B. Änderung des USt-Satzes, Preisanpassungen im Bereich regulierter Entgelte, o.ä.).

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag kommt zustande, indem Schollmeier den Auftrag des Kunden bestätigt oder die beauftragte Leistung bereitstellt.
2.2. Schollmeier ist zur Auftragsannahme nicht verpflichtet und behält sich vor, die Annahme insb. von folgenden Bedingungen abhängig zu machen:

a) Bonitätsprüfung,
b) technische Realisierbarkeit, (insb. LAN-Geeignetheit, SDSL-Verfügbarkeit),
c) ggf. durch den Kunden zu erbringende, angemessene Sicherheitsleistung.

3. Regulatorische Rahmenbedingungen

3.1. Die Parteien sind sich darin einig, dass die Vertragserfüllung maßgeblich durch die jeweils geltenden regulatorischen Rahmenbedingungen beeinflusst wird (insb. das TKG, die hierzu erlassenen Rechts-verordnungen, die mit der Deutschen Telekom AG und anderen Netzbetreibern geltenden Zusammenschaltungs-und Fakturierungsbedingungen sowie Entscheidungen der BNetzA, der Verwaltungsgerichte und ggf. anderer Behörden oder Gerichte).
3.2. Schollmeier ist im Falle von Änderungen dieser Rahmenbedingungen berechtigt, nach eigenem billigem Ermessen (§ 315 BGB) die Konditionen anzupassen. Wird die Leistung durch eine Änderung ökonomisch oder technisch wesentlich erschwert, steht Schollmeier. ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund zu, wenn eine Anpassung des Vertrages nicht zu sachgerechten und zumutbaren Ergebnissen führt. Diese Kündigung führt nicht zu weiteren Ansprüchen des Kunden.

4. Leistungsbereitstellung

4.1. Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn Schollmeier diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt hat.
4.2. Schollmeier darf sich zur Vertragserfüllung Dritter (Subunternehmer) bedienen.

5. Rücktrittsrecht

Schollmeier ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich nachträglich wesentliche Leistungshindernisse ergeben, die die Vertragserfüllung (z.B. technisch) unmöglich machen.

6. (Mitwirkungs-)Pflichten des Kunden

6.1. Der Kunde schafft im Bereich seiner Betriebssphäre alle Voraussetzungen, die zu einer ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages erforderlich sind. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet,

a) den Mitarbeitern bzw. Beauftragten von Schollmeier. die für ihre Tätigkeiten notwendigen Informationen und Unterlagen zu verschaffen und im erforderlichen Umfang Zugang zu Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen zu gewähren,
b) soweit erforderlich dafür zu sorgen, dass der am Grundstück dinglich Berechtigte die Einrichtung, Prüfung und Instandhaltung von Zugängen zu einem öffentlichen TK-Netz gestattet (gem. Anlage zu § 45 a TKG),
c) die erforderlichen Nutzungsvoraussetzungen (z.B. Strom) auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen,
d) Kennworte, PINs, TANs usw. geheim zu halten und unverzüglich zu ändern bzw. von Schollmeier. ändern zu lassen, wenn er vermutet, dass unberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben,
e) die vereinbarten Leistungen nur nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und keinesfalls missbräuchlich zu nutzen, f) im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung von Mängeln und Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen,
g) Änderungen an den für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses benötigten Teilnehmerdaten Schollmeier. unverzüglich in Textform anzuzeigen.
h) alle Mitarbeiter bzw. Mitbenutzer des Anschlusses über die Erteilung des Einzelverbindungsnachweises zu informieren und soweit vorhanden den Betriebsrat oder die Personalvertretung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen.

6.2. Weitere Mitwirkungspflichten können sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.

7. TK-Dienstleistungen

Die Verfügbarkeit von Telekommunikationsdienstleistungen beträgt über das Jahr gemittelt 97%. Geplante und mitgeteilte Wartungsarbeiten sowie Zeitverluste bei der Entstörung, für die Schollmeier. nicht verantwortlich ist, gehen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein. Im Übrigen gilt die Leistungsbeschreibung.

8. IP-Endgeräte

8.1. Schollmeier bietet optional IP-Endgeräte (IP-Telefone, IP-Hardphones/Softphones und sonstige IP-Endgeräte) an.
8.2. Die Schollmeier-Dienstleistung ist ausschließlich mit von Schollmeier. zertifizierten Endgeräten zu betreiben. Die jeweils aktuelle Liste der zertifizierten Endgeräte stellt Schollmeier ist unter www.Schollmeier.de einsehbar. Schollmeier Bei Gebrauch nicht zertifizierter Endgeräte übernimmt Schollmeier keine Haftung und/ oder Gewährleistung.

9. Rechnungsstellung

9.1. Der Kunde erhält von Schollmeier in der Regel monatlich eine Rechnung. Die Rechnungszustellung erfolgt als online-Rechnung an eine vom Kunden anzugebende eMail-Adresse.
9.2. Bei der Nutzung von offline-gebillten Mehrwertdiensten (z. B. 118xx, 0900) kann es, in Abhängigkeit von Vorleistungen Dritter, zu zeitlichen Verzögerungen bei der Abrechnung dieser Nutzung sowie zu Ungenauigkeiten bei aktuellen Kostenstatistiken kommen.

10. Zahlungsbedingungen

10.1. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise, zuzüglich der jeweils zum Leistungszeitpunkt aktuellen gesetzlichen MwSt.
10.2. Der Kunde ist zur Zahlung der Rechnungsbeträge verpflichtet.
10.3. Die Berechnung und der Einzug der angefallenen Entgelte erfolgt im Namen und auf Rechnung von Schollmeier.
10.4. Sämtliche Forderungen werden mit Zugang der Rechnung fällig.
10.5. Bestandteil des Vertrages ist die Vereinbarung einer Einzugsermächtigung zugunsten Schollmeier.
Die Rechnungsbeträge werden gemäß dieser Vereinbarung per Lastschrift vom Konto des Kunden eingezogen. Bei Widerruf oder Nichterteilung der Einzugsermächtigung wird ein Bearbeitungsentgelt für die höheren Aufwände des Inkassos in Höhe von € 5,00 zzgl. gesetzlicher MwSt. pro Rechnungsstellung fällig. Im Falle einer vom Kunden verschuldeten Rückbuchung bzw. zurückgereichten Lastschrift kann Schollmeier eine Gebühr in Höhe von € 20,00 zzgl. gesetzlicher MwSt. verlangen.
10.6. Etwaige Überzahlungen werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und mit der nächst-fälligen Forderung verrechnet.
10.7. Etwaige Einwendungen gegen die Rechnungen von Schollmeier sind innerhalb von 8 Wochen nach Zugang schriftlich bei der in der Rechnung jeweils angegebenen Adresse geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendung gilt als Genehmigung. Schollmeier wird auf die Folgen einer Unterlassung in der Rechnung besonders hinweisen.
10.8. Die zur ordnungsgemäßen Abrechnung erforderlichen Verkehrsdaten werden durch Schollmeier standard-mäßig 6 Monate nach Rechnungsversand gelöscht, soweit der Kunde keine kürzere Speicherfrist gewählt hat. Im Falle von Rechnungseinwendungen dürfen die Verkehrsdaten gespeichert werden, bis die Einwendungen abschließend geklärt sind.
10.9. Soweit aus technischen Gründen oder auf Wunsch des Kunden keine Verkehrsdaten gespeichert oder gespeicherte Verkehrsdaten auf Wunsch des Kunden oder auf Grund rechtlicher Verpflichtungen gelöscht worden sind, trifft Schollmeier weder eine Nachweispflicht für die erbrachten Leistungen, noch eine Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen.
10.10. Leistungen außerhalb des vertraglich vereinbarten Umfanges stellt Schollmeier gesondert in Rechnung. Zu den gesondert in Rechnung gestellten Leistungen gehören insb.:

a) die Aufwendungen für die Überprüfung der Anlage nach einer Störungsmeldung, wenn sich nachträglich herausstellt, dass keine Störung der technischen Einrichtung von Schollmeier vorliegt oder der Schaden oder Mangel im Verantwortungsbereich des Kunden liegt
b) neben Arbeitszeit und Materialkosten insbesondere auch Anfahrts- und Transportkosten.
c) Leistungen Dritter, die der Kunde über die Telekommunikationsdienstleistungen in Anspruch genommen hat, wie z.B. Auskunftsdienste (118xx) oder Premium Rate Dienste (0900).

10.11. Schollmeier ist berechtigt, die Abrechnung gegenüber dem Kunden und/oder die Einziehung offener Forderungen durch einen Dritten vornehmen zu lassen, hierfür für Forderungen an diesen abzutreten um dem Dritten die für die Abrechnung/Einziehung erforderlichen Daten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen mitzuteilen.

11. Verzug

11.1. Befindet sich der Kunde in Verzug, werden vorbehaltlich der Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens Zinsen in Höhe von 8,0% über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank berechnet. Schollmeier ist zudem berechtigt, die nach Zahlungsverzug entstehenden Mahnkosten zu berechnen.
11.2. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt Schollmeier vorbehalten.

12. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

12.1. Gegen Forderungen von Schollmeier kann der Kunde nur mit Einverständnis von Schollmeier oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
12.2. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts oder Leistungsverweigerungsrechts nur wegen zugestandener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche zu.

13. Lizenzrechte

13.1. Der Kunde erhäIt die Click-to-Dial-Software kostenlos. Es gilt die Open-Source-Lizenz GNU General Public License GPL 2.0 (im Folgenden GPL 2.0). Die Lizenzbestimmungen der GPL 2.0 erhält der Kunde mit der Click-to-Dial-Software und auf Anfrage im englischen Original und in einer unverbindlichen deutschen Übersetzung.
13.2. Wird dem Kunden Software zur Verfügung gestellt, die nicht der GPL 2.0 oder einer anderen Lizenz für Open-Source-Software unterliegt, erhält der Kunde für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der jeweiligen Software im Objektcode. Sämtliche bestehenden Urheberrechte und sonstigen Schutzrechte an dieser Software, der dazugehörigen Dokumentation und etwaigem weiteren schriftlichen Material bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für solche Rechte der Schollmeier Die Software darf weder kopiert, noch zurückentwickelt, weiterentwickelt, übersetzt oder in anderer Form verändert oder bearbeitet werden. Das schriftliche Material darf weder vervielfältigt, noch dürfen aus der Dokumentation abgeleitete Werke hergestellt werden. Die Berechtigung des Kunden zur Vervielfältigung der Software, soweit dies zur Benutzung der Software erforderlich ist, sowie zur Erstellung einer Sicherheitskopie bleiben ebenso unberührt wie die weiteren in § 69 g Abs. 2 des Urheber-rechtsgesetzes genannten Rechte.

14. Änderung der Leistung

14.1. Änderungswünsche des Kunden können nur im Internet unter der dem Kunden mitgeteilten Adresse [URL] in Auftrag gegeben werden und werden nur wirksam, soweit sie von Schollmeier in Textform bestätigt werden.
14.2. Eine Verringerung der Anzahl vertraglich vereinbarter Centrex-Nebenstellen ist grundsätzlich während der Vertragslaufzeit möglich. Dabei gilt: Die Reduktion (Anzahl Centrex-Nebenstellen) kann maximal im Verhältnis zu einer wirtschaftlich negativen und entsprechend nachweisbaren Entwicklung des Unternehmens (Vertragspartner) vorgenommen werden. Zudem beträgt die Anzahl der insgesamt während der Vertragslaufzeit kündbaren Centrex-Nebenstellen maximal 20 Prozent der ursprünglich vertraglich vereinbarten Gesamtzahl an Centrex-Nebenstellen.
14.3. Mit Wirksamkeit einer Änderung werden die Entgelte entsprechend neu berechnet.
14.4. Der Ausbau weiterer Standorte ist nur nach Vereinbarung und nur möglich, soweit weitere Anschlüsse örtlich oder mit der gewünschten Bandbreite verfügbar sind.

15. Störungsmeldungen

Alle Störungen, die dem Kunden bekannt werden, hat er der Störungshotline von Schollmeier unverzüglich zu melden und so detailliert wie möglich zu beschreiben.

16. Allgemeine Rechte von Schollmeier

16.1. Alle Angebote und Leistungen von Schollmeier stehen unter dem Vorbehalt technischer und betrieblicher Realisierbarkeit.
16.2. Schollmeier bedient sich zur Herstellung der Verbindungen der Kommunikationsnetze Dritter als Vorleistung. Die Verpflichtung von Schollmeier zur Leistungserbringung wird beschränkt durch die Verfügbarkeit dieser Vorleistungen.
16.3. Kapazitätsengpässe in den Übertragungswegen, Störungen an den Anlagen der Netzbetreiber, Betriebsstörungen, Energieversorgungsschwierigkeiten oder Störungen wegen sonstiger Maßnahmen (z.B. Wartungsarbeiten, Reparaturen etc.), die für einen ordnungsgemäßen oder verbesserten Betrieb erforderlich sind, sind nicht auszuschließen und stellen keinen Mangel der Leistungen der Schollmeier dar. Zeitweilige Unterbrechungen und Beschränkungen können sich zudem aus Gründen höherer Gewalt sowie Streiks und Aussperrungen ergeben. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
16.4. Vereinbarte Bereitstellungstermine und Verfügbarkeiten gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger Erfüllung aller Mitwirkungspflichten des Kunden.
16.5. Verzögerungen bei erstmaliger Aufschaltung gehen nicht zu Lasten von Schollmeier Schadensersatz-ansprüche seitens des Kunden gegenüber Schollmeier sind insoweit ausgeschlossen.
16.6. Zeitweilige Unterbrechungen oder Störungen können sich insb. ergeben wegen/während

a) Montagearbeiten zum Anschluss der Endgeräte, b) Montagearbeiten an der LAN-Infrastruktur des Kunden, c) Verzögerungen bei der Rufnummernportierung. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in solchen Fällen ausgeschlossen

16.7. Soweit dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit, der Sicherheit des Netzbetriebes, der Aufrecht-erhaltung der Netzintegrität, der Interoperabilität der Dienste, des Datenschutzes oder aufgrund betriebsbedingter oder technisch notwendiger Arbeiten erforderlich ist, ist Schollmeier berechtigt, die Leistungen zu unterbrechen, in der Dauer zu beschränken oder die Leistungen zeitweise, teilweise oder ganz einzustellen. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
16.8. Die Funktionen Call-by-Call und Preselection stehen nicht zur Verfügung. Ansprüche des Kunden ergeben sich hieraus nicht.
16.9. Soweit Schollmeier Leistungen unentgeltlich erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ergeben sich daraus nicht.
16.10. Schollmeier ist jederzeit berechtigt, zur Verbesserung der Dienstleistungen neue Hard- oder Software beim Kunden einzurichten und kann hierbei die angemessene Mitwirkung des Kunden verlangen.

17. Sperre

17.1. Schollmeier ist berechtigt, den Anschluss nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. § 45k TKG) sowie insbesondere zum Schutz des Kunden oder für den Fall,

a) eines begründeten Verdachts des Missbrauchs,
b) des Vorliegens der Voraussetzungen für eine außerordentliche Kündigung,
c) dass der Kunde Schollmeier keinen postzustellfähigen Firmensitz mitteilt, ganz oder teilweise zu sperren.

17.2. Eine Sperrung wegen Zahlungsverzugs kann der Kunde durch Leistung einer angemessenen Sicherheit abwenden, die der Höhe nach mindestens den dreifachen Betrag der höchsten jemals angefallenen Monats-rechnung ausmachen muss.
17.3. Eine Entsperrung kann immer nur zu den üblichen Geschäftszeiten erfolgen.

18. Weitergabe und Abtretung

18.1. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Schollmeier auf Dritte übertragen.
18.2. Der Kunde haftet für alle von ihm zu vertretenden Aufwendungen und Schäden, die aus der Nutzung der vertraglichen Leistungen durch Dritte entstehen, soweit er diese ermöglicht oder in sonstiger zurechenbarer Weise zu vertreten hat. Entsprechendes gilt für die infolge der befugten oder unbefugten Nutzung durch Dritte entstandenen Entgelte.

19. Vertragsdauer, Kündigung

19.1. Der Vertrag wird mit einer vereinbarten festen Mindestlaufzeit abgeschlossen. Soweit das Vertragsverhältnis von keinem Vertragspartner rechtzeitig gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag ab Ablauf der Mindestlaufzeit um jeweils ein weiteres festgelegtes Zeitintervall. Näheres ergibt sich aus der produktspezifischen Leistungsbeschreibung. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
19.2. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
19.3. Schollmeier ist zur fristlosen Kündigung des Vertrags und Sperrung der Leistungen insb. berechtigt, wenn:

a) ein Fall des Missbrauchs oder der Verdacht einer Straftat besteht,
b) der Kunde seine Zahlungen nachhaltig (z.B. 2 Monate in Folge) einstellt,
c) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder Mangels Masse abgewiesen wird oder in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine sonstige wesentliche Verschlechterung eintritt, die befürchten lässt, dass dieser seinen Verpflichtungen zeitweise oder dauernd nicht nachkommen kann,
d) der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht erfüllt,
e) wenn der Kunde unrichtige Angaben gemacht hat, die für das Vertragsverhältnis von Bedeutung sind.

19.4. Wird das Vertragsverhältnis aus vom Kunden zu vertretenden Gründen vorzeitig beendet, so hat er alle in Folge des Vertrages angefallenen Aufwendungen, insbesondere für bereits durchgeführte Arbeiten, geleistete oder zu leistende Zahlungen an Dritte sowie für den notwendigen Abbau bereits installierter technischer Einrichtungen zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn Schollmeier den Vertrag aus wichtigem Grund, den der Kunde zu vertreten hat, kündigt. In diesen Fällen werden Anschlusskosten nicht zurückerstattet. Etwaige Schadensersatz-ansprüche von Schollmeier bleiben unberührt.

20. Haftung

20.1. Schollmeier haftet bei der Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen für nicht vorsätzlich verursachte Vermögensschäden nur bis zu einem Betrag von 2.500 € je Kunde. Entsteht die Schadens-ersatzpflicht durch eine einheitliche Handlung oder durch ein einheitliches Schaden verursachendes Ereignis gegenüber mehreren Kunden und beruht dies nicht auf Vorsatz, so ist die Schadensersatzpflicht unbeschadet der Begrenzung in Satz 1 in der Summe auf höchstens 10 Mio. € begrenzt. Übersteigen die Entschädigungen, die mehreren Geschädigten aufgrund desselben Ereignisses zu leisten sind, die Höchstgrenze, so wird der Schadensersatz in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller Schadensersatzansprüche zur Höchstgrenze steht. Die Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
20.2. Für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet Schollmeier unbegrenzt. Für Sach- und für Vermögensschäden, die außerhalb des Anwendungsbereichs von Ziffer 20.1 liegen, haftet Schollmeier Nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbegrenzt. Im Übrigen haftet Schollmeier nur bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt ist. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden von maximal 2.500 €.
20.3. Soweit der Internetzugang nicht Teil der bei Schollmeier beauftragten Leistungen ist, haftet Schollmeier nicht für Leistungseinschränkungen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde keine Verbindung zum Internet hat.
20.4. Soweit der Sprachzugang nicht Teil der bei Schollmeier beauftragten Leistungen ist, haftet Schollmeier nicht für Leistungseinschränkungen insb. in der Sprachqualität.
20.5. Eine Haftung der Schollmeier bei Leistungsstörungen der bereitgestellten Soft-und Hardware besteht nur, wenn Schollmeier bei Störungen die in der Leistungsbeschreibung festgelegten Reaktions- und Fehlerbehe-bungszeiten nicht einhält.
20.6. Eine verschuldensunabhängige Garantiehaftung von Schollmeier für Mängel der Soft- und Hardware besteht nicht.

21. Erfüllungsort und Gerichtsstand

21.1. Erfüllungsort für die Leistungen des Kunden ist der Firmensitz der Schollmeier
21.2. Soweit der Kunde Vollkaufmann oder Person des öffentlichen Rechtes ist, ist der Sitz von Schollmeier Gerichtsstand. Schollmeier steht es offen, Ansprüche bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend zu machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
21.3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Schollmeier und dem Kunden gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehung inländischer Parteien maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

22. Datenschutz

Die Datenschutzhinweise sind unter www.schollmeier.de/datenschutzhinweise.html einsehbar.

23. Schlichtung

Der Kunde kann im Streit mit Schollmeier darüber, ob Schollmeier eine in den §§ 45 bis 46Abs. 2 und § 84 TKG vorgesehene Verpflichtung ihm gegenüber erfüllt hat, bei der Bundesnetzagentur durch einen Antrag ein Schlichtungsverfahren einleiten.

24. Schlussbestimmungen

24.1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Vereinbarung im Übrigen davon berührt.
24.2. An Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel soll nach dem Willen der Parteien eine dem wirtschaftlichen und haftungsrechtlichem Zweck des Vertrages zulässige und rechtmäßige Klausel treten.



© Schollmeier AG, Stand August 2010